Was kostet ein Betreuungsplatz?

Die Kindertagesstätte Villa Josefus ist seit September 2023 eine Regeleinrichtung gemäß KiTaG sowie im Kindertagesstätten-Bedarfsplan der Stadt Mainz aufgenommen.

 

Bei Kindern, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben, fällt ein einkommensabhängiger Elternbeitrag (*), sowie eine Essens- und Verpflegungspauschale in Höhe von 90 Euro/Monat an.

 

Bei Kindern, die das zweite Lebensjahr vollendet haben, besteht gemäß KiTaG § 26 Abs. 1 bis zum Schuleintritt eine Beitragsfreiheit. Trotzdem ist eine Essens- und Verpflegungspauschale in Höhe von 90 Euro/Monat zu entrichten.

 

Zum Vertragsbeginn wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt für den administrativen Aufwand von 75 Euro erhoben. 

 

Die Villa Josefus bietet ausschließlich Ganztagesbetreuung an.


Kinder unter zwei Jahren
90€ Essens- und Verpflegungsentgelt
zzgl. städtischer Elternbeitrag (*)

Kinder über zwei Jahren
90€ Essens- und Verpflegungsentgelt

 


(*) Für Kinder unter zwei Jahren fällt ein zusätzlicher Elternbeitrag an, der nach der Kindertagesstättensatzung der Stadt Mainz vom bereinigten Netto-Einkommen und der Kinderanzahl einer Familie abhängig ist. Dieser wird von der Kita ermittelt und monatlich eingezogen.

 

Download
Hort- und Krippenbeiträge Kindergartensatzung Stadt Mainz
Hort-_und_Krippenbeitraege_2018[1].pdf
Adobe Acrobat Dokument 64.9 KB